Karte von Berlin, eingezeichnet sind alle Stadtrandsiedlungen | Tusche und Aquarell auf Transparentpapier | ca. 60 x 34,5 cm | 2021
Karten
Vorstädtische Kleinsiedlungen in Berlin
Ein Programm vom 6.10.1931 zur Bekämpfung von Erwerbslosigkeit
Das ausgewiesene Bauland war billiges Land an der Stadtgrenze, zum Beispiel ehemalige Rieselfelder. Für die städtebauliche Gestaltung gab es für die ersten beiden Bauabschnitte keine besonderen Vorschriften.
Im Zentrum des ersten beiden Bauabschnitte stand
„die Arbeitsbeschaffung und die Notwendigkeit, beispielgebende Lösungen zu finden.“ Michael Haben, Berliner Wohnungsbau 1933-1945, Gebr. Mann Verlag Berlin, 2017, S. 101
Im Zentrum des ersten beiden Bauabschnitte stand
„die Arbeitsbeschaffung und die Notwendigkeit, beispielgebende Lösungen zu finden.“ Michael Haben, Berliner Wohnungsbau 1933-1945, Gebr. Mann Verlag Berlin, 2017, S. 101
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Bau der Stadtrandsiedlung Biesdorf-Nord | 1932 | Archiv Siedlergemeinschaft Biesdorf-Nord
1. und 2. Bauabschnitt
Planung und Finanzierung der ersten beiden Bauabschnitte stammen aus der Weimarer Republik. Das Programm wurde 1931 unter der Regierung Brüning beschlossen. Aus dieser Zeit stammen 20 Siedlungen in Berlin.
Im ersten Bauabschnitt wurden vierzehn Siedlungen mit 1800 Siedlerstellen geplant. In extrem kurzer Bauzeit konnten neun der Siedlungen schon 1932 bezogen werden.
Eine der Siedlungen wurde von der Firma Siemens für Kurzarbeiter gebaut.
Für den zweiten Bauabschnitt wurden die Förderrichtlinien überarbeitet. Es wurde ein Baukostenzuschuss für kinderreiche Familien mit fünf und mehr Kindern gewährt. Damit konnte der Ausbau von ein oder zwei Kammern im Dachgeschoss finanziert werden. Der zweite Bauabschnitt umfasst sechs Siedlungen mit 800 Siedlerstellen.
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Planung und Finanzierung der ersten beiden Bauabschnitte stammen aus der Weimarer Republik. Das Programm wurde 1931 unter der Regierung Brüning beschlossen. Aus dieser Zeit stammen 20 Siedlungen in Berlin.
Im ersten Bauabschnitt wurden vierzehn Siedlungen mit 1800 Siedlerstellen geplant. In extrem kurzer Bauzeit konnten neun der Siedlungen schon 1932 bezogen werden. Eine der Siedlungen wurde von der Firma Siemens für Kurzarbeiter gebaut.
Für den zweiten Bauabschnitt wurden die Förderrichtlinien überarbeitet. Es wurde ein Baukostenzuschuss für kinderreiche Familien mit fünf und mehr Kindern gewährt. Damit konnte der Ausbau von ein oder zwei Kammern im Dachgeschoss finanziert werden. Der zweite Bauabschnitt umfasst sechs Siedlungen mit 800 Siedlerstellen.
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Bau der Stadtrandsiedlung Mahlsdorf | 1934 | Archiv des Bezirksmuseum Marzahn-Hellersdorf
3. bis 6. Bauabschnitt
Unter den Nationalsozialisten wurde das Programm unter dem Namen „vorstädtische Kleinsiedlungen“ bis 1939/40 fortgesetzt, in fünf bzw. sechs Bauabschnitten – je nach Zählweise. Allerdings verlagerte sich der Fokus. Bereits mit dem dritten Bauabschnitt wurde die Ausrichtung auf Erwerbslose aufgehoben. Insbesondere sollten Siedlungen für Kurzarbeiter gefördert werden, was einen Wechsel in der Wohnungsbaupolitik deutlich macht.
Als gravierende Änderung der Richtlinien waren finanzielle Kürzungen vorgesehen: Sie sollten durch Einsparungen, wie Fortfall elektrischer Hausinstallation, Verzicht auf Farbanstrich von Böden und Türen oder der Wegbefestigung erzielt werden.
Ab dem vierten Bauabschnitt sollte in Gebieten mit anhaltender struktureller Erwerbslosigkeit keine Siedlungen für Erwerbslose genehmigt werden. Ziel war die Umsiedlung unerwünschter Personengruppen in ländliche Gebiete. Analog zur rassenpolitischen Zielsetzung des NS-Regimes sollte die Auswahl und Betreuung der Siedler unter bevölkerungs- und familienpolitischen Gesichtspunkten erfolgen, es galt „(...) im Interesse der Erhaltung und Vermehrung der Volkskraft nur rassisch wertvolle und erbgesunde Siedlerfamilien anzusetzen, minderwertige, namentlich an verderblichen geistigen und körperlichen Gebrechen leidende Siedler, deren kranker und asozialer Nachwuchs schließlich nur die Gesamtheit belastet und die Volkskraft schwächt, aber auszuscheiden“¹. Das Programm sollte auch „Stammarbeitern“ mit fünf und mehr Kindern zugutekommen.
¹
Quelle: Michael Haben, Berliner Wohnungsbau 1933-1945, Gebr. Mann Verlag Berlin, 2017, S. 251/252
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Unter den Nationalsozialisten wurde das Programm unter dem Namen „vorstädtische Kleinsiedlungen“ bis 1939/40 fortgesetzt, in fünf bzw. sechs Bauabschnitten – je nach Zählweise. Allerdings verlagerte sich der Fokus. Bereits mit dem dritten Bauabschnitt wurde die Ausrichtung auf Erwerbslose aufgehoben. Insbesondere sollten Siedlungen für Kurzarbeiter gefördert werden, was einen Wechsel in der Wohnungsbaupolitik deutlich macht. Als gravierende Änderung der Richtlinien waren finanzielle Kürzungen vorgesehen: Sie sollten durch Einsparungen, wie Fortfall elektrischer Hausinstallation, Verzicht auf Farbanstrich von Böden und Türen oder der Wegbefestigung erzielt werden.
Ab dem vierten Bauabschnitt sollte in Gebieten mit anhaltender struktureller Erwerbslosigkeit keine Siedlungen für Erwerbslose genehmigt werden. Ziel war die Umsiedlung unerwünschter Personengruppen in ländliche Gebiete. Analog zur rassenpolitischen Zielsetzung des NS-Regimes sollte die Auswahl und Betreuung der Siedler unter bevölkerungs- und familienpolitischen Gesichtspunkten erfolgen, es galt „(...) im Interesse der Erhaltung und Vermehrung der Volkskraft nur rassisch wertvolle und erbgesunde Siedlerfamilien anzusetzen, minderwertige, namentlich an verderblichen geistigen und körperlichen Gebrechen leidende Siedler, deren kranker und asozialer Nachwuchs schließlich nur die Gesamtheit belastet und die Volkskraft schwächt, aber auszuscheiden“¹. Das Programm sollte auch „Stammarbeitern“ mit fünf und mehr Kindern zugutekommen.
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Quelle: Michael Haben, Berliner Wohnungsbau 1933-1945, Gebr. Mann Verlag Berlin, 2017, S. 251/252